Ja, im Leasingmodell können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die fest mit dem Dienstrad verbunden sind. Zum leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schutzbleche, Gepäckträger und Fahrradständer, aber auch Anhänger und Kindersitze können als Zubehör mitgeleast werden.
Nicht in den Leasingvertrag einbezogen werden können z. B. Fahrradhelme, Bekleidung etc. Falls du dir bei einem Zubehörteil nicht sicher bist, ob dieses in das Leasing aufgenommen werden kann, erkundige dich gerne direkt bei uns.